Kapitel 3

Europa und der Euro

Schaut man sich das Gebilde der EU genauer an, so wird nicht nur schnell sichtbar, wie unterschiedlich und mit welch unterschiedlichen Historien behaftet, dieses im Inhalt besetzt ist und die Mitgliedsländer in sich geschlossen untereinander real sind.

Man stellt auch fest, dass jedes Land in sämtlichen Bereichen einer staatlichen Berechtigung, so in den Bereichen der inneren wie äußeren soziologischen, wirtschaftlichen wie auch politischen Leistungsfähigkeiten nicht unterschiedlicher sein könnten. Hierbei an eine globale über viele Bereiche gehende Angleichung über eine EU Zentralebene gesteuert nachzudenken, wird nicht von Erfolg gekrönt sein. Zu unterschiedlich sind die jeweiligen Parameter und Besonderheiten.

Es kann nicht angehen, die EU in einen zentralistischen Bundesstaat umzuwandeln, welcher mit aller Macht eine vordergründige Gleichstellung und Gleichschaltung und hierüber eine wissentliche Abhängigkeit hinein in alle Mitgliedsländer herstellen will, um damit ein steuerbares EU Ländergesamtkonstrukt über die Köpfe der jeweiligen Mitgliedsländer hinaus, steuern zu können. Hierdurch und im Weiteren dann die nationalen Rechte immer mehr an sich bindet und damit über eine vordergründige Gemeinschaft, die einzelnen Staaten regelrecht gängelt und zudem entmündigt.

Stattdessen tritt die LIGA dafür ein, dass die EU wieder zurück zu einer funktionalen Wirtschafts- und Interessengemeinschaft souveräner und verbundener Einzelstaaten in ihrem ursprünglichen Sinne geführt und danach reformiert wird.

Wir wollen nicht nur in Freundschaft und guter Nachbarschaft miteinander verbunden sein, sondern wir fordern einen gemeinschaftlichen EU oder dann auch EWG Basiskodex ein. Einen Kodex, welcher zunächst einmal einzig daran interessiert sein muss, jedes Mitgliedsland im Gebilde und auf Basis deren jeweiliger Rahmenparameter und Ressourcen nach innen über die Sozialstrukturen, bis hin in die Bereiche der Außenhandelsbilanzen, auf ein substanziell gesundes Wachstumsfundament zu stellen. Denn erst darüber wird die Sicherung der Bürger nachhaltig gewährleistet sein und zum Erfolg führen, was dann im Weiteren der gesamten EU-EWG Gemeinschaft Rechnung trägt.

Wir lehnen klar und eindeutig die „Vereinigten Staaten von Europa“ über einen zentralistischen Steuerungskopf ebenso, wie von einer Vielzahl von Mitgliedsländern schon lange bemängelt, ab. Gleichzeitig kann eine Zwangsverheiratung eines Mitgliedslandes mit dem EU Gebilde nicht dazu führen, dass diese nicht mehr gelöst werden kann.

Weiterhin lehnen wir die gemeinschaftliche Währung des EURO ab, denn über diese zentralen Wertkreisläufe einer gemeinschaftlichen Währung entstanden erst die leicht zu manipulierenden und steuerbaren Kreisläufe. Damit entstanden dann auch erst die Möglichkeiten, welche das bisherige Konstrukt der EU, als der sogenannte „Shareholder“ aller, ungebremst und einzig nach deren Motiven und über den Bankensektor unterstützt, quer durch Europa das gesamt Gebilde um damit jedes einzelne Mitgliedsland, wirtschaftlich wie soziologisch, durch eine Verzahnung aus Überschuldung und falschen Abhängigkeiten dem technischen Bankrott zuzuführen und oder zwangsläufig zu knebeln.

Das Ziel der LIGA ist es, ein souveränes Deutschland zu schaffen und zu sichern. Ein Deutschland, das seinen Bürgern nachhaltig garantiert, dass die Freiheit und die Sicherheit der Bürger die höchste Priorität haben. Zudem muss die Beseitigung sämtlicher sozialer Ungerechtigkeiten, auch der damit verbundenen beschämend hohen Kinder- und Gesellschaftsarmut, in unserem Land das höchste Bestreben sein. Weiterhin ist es hierzu erforderlich, dass die finanziellen und sozialen Lebenshaltungsgrundlagen, in der Breite gesichert sind, um erst dann, als ein substanziell, von innen heraus gesichertes Land zu gelten. Im Weiteren auf dieser Basis und über eine gesicherte Bevölkerung getragen, einen wesentlichen Beitrag zu einem friedlichen und gemeinschaftlich wachsenden Europa zu gewährleisten.

Sollten sich diese grundlegenden Reformansätze im bestehenden System der EU nicht verwirklichen lassen, so plädieren wir für einen schnellstmöglichen, geplanten und geordneten Austritt Deutschlands aus der EU. Gleichwohl regen wir bereits heute eine Reform der Europäischen Union durch eine Umwandlung in eine EWG (Europäische Wirtschaftsgemeinschaft) auf Basis der historischen Erfahrungen und unter der Zugrundelegung von nationalstaatlicher Souveränität an.

Wir stehen für die Freiheit der europäischen Nationen, frei von fremder Bevormundung, mit rechtsstaatlichen Strukturen, wirtschaftlichem Wohlstand und einem stabilen, leistungsgerechten Sozialsystem zur Beseitigung jeglicher Armut. Gleichwohl gehören hierzu auch grundlegend die Sicherung eines jedes Bürgers im Alter versorgt zu sein und nicht in Armut zu verfallen. Wir sehen dies als eine unabdingbare nationale Verantwortung an.

Wir unterstützen gerne Strukturreformen, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Staaten zu stärken, wenden uns jedoch entschieden gegen eine Transferunion und zentralistische EU Steuerungstendenzen.

Die Politik in Europa ist bereits durch eine schleichende Entdemokratisierung gekennzeichnet. Die EU ist zu einem undemokratischen und zentralistisch agierenden Konstrukt geworden, dessen Politik von demokratisch nicht kontrollierten Bürokratien im Sinne der Eigensicherung über Unwissen / Unfähigkeiten und Verschachtelungen gestaltet ist. Damit allerdings die Staaten Europas wieder zu vielen, jeweils gesicherten und feststehenden Eckpfeilern für die Freiheit und die Demokratie in der Welt werden können, ist eine grundlegende Reform der EU notwendig.

Mit jedem weiteren versäumten Jahr (bereits seit 2013), die notwendigen Reformen endlich einzuläuten und durchzuführen, wird der Gefahr einer gänzlich unkontrollierbaren und damit eines sehr gefährlichen und globalen Worst Case Szenario für alle Mitglieder wahrscheinlicher.

3.01. Die künftigen Nationalstaaten innerhalb eines Europa

Die politischen Ebenen haben mit dem Vertrag von Maastricht 1992 und besonders mit dessen Veränderung in Lissabon 2007 den Versuch unternommen, die EU unumkehrbar zu einem Superstaat fortzuentwickeln. Dies geschah trotz und im Wissen um die Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden von 2005. In beiden Ländern hatten die Bürger den sogenannten Verfassungsvertrag zur Gründung eines europäischen Großstaates abgelehnt. Gleiches gilt heute auch darüber hinaus in anderen Mitgliedsländern.

Schaut man sich allerdings die Entwicklung der letzten Jahre innerhalb der EU an, so wird unumstößlich sichtbar, dass die bisherigen politischen Ebenen auf Biegen und Brechen die Nationalstaatlichkeiten zu Gunsten eines EU-Superstaates opfern wollen. So wird über die politischen Ebenen, wohl im Wissen um die innere wie äußere Abkehr zu einer EU-Zentralisierung und trotz Mehrheitswillen der Völker innerhalb der EU, dieses Ziel einen EU-Zentralstaat zu errichten, nach wie vor nicht aufgegeben.

Allerdings ist aufgrund der gesamten Verläufe und heutigen Inhalte des EU-Konstruktes unübersehbar, dass es sich um einen sehr gefährlichen, aufgeblasenen und überdimensionierten Verwaltungsapparat handelt, welcher umgehend zu restrukturieren und zu verschlanken ist. Es ist ein unabdingbarer erster Schritt zum Schutz und zur Sicherheit der Völker insgesamt. Gleichwohl ist eine Umkehr, eine massive Justierung von den bisher aus den Ländern verschobenen Rechten in eine EU-Zentralisierung notwendig. So die Kompetenzumkehr wieder auf die jeweiligen nationalen Ebenen der Länder selbst zu verlagern, um diese hierüber wieder zu stärken.

Denn, folgte man dem heutigen angestrebten EU- Weg eines zentralistisch agierenden EU-Superstaates, so liefe dies zwangsläufig darauf hinaus, dass die EU-Einzelstaaten, mit den sie tragenden Völkern, ihre nationale Souveränität gänzlich verlieren. Ein Alptraum einer Begrifflichkeit von Freiheit und Demokratie. Denn nur die nationalen Demokratien ermöglichen die größtmöglichen, individuellen und kollektiven Freiheitsrechte.

Nur sie selbst können diese dann auch in der Konsequenz hinreichend für die Bevölkerung sichern. Die Versprechen, durch multinationale Großstaaten und internationale Organisationen einen Ersatz für funktionierende demokratische Nationalstaaten zu schaffen, werden alleine schon historisch bedingt über die unterschiedlichsten Lebenskulturen in den jeweiligen heutigen Mitgliedsländern inhaltlich niemals funktionieren können.

Denn ein EU Konstrukt würde somit im Ergebnis entweder massiv noch mehr als Verwaltungsapparat wachsen und noch mehr Milliarden verschlingen oder man wird nachhaltig Handlungs- und Ablaufprozesse über die Köpfe der Bevölkerungen hinweg entscheiden. Dies zwingt allerdings gerade auch dazu, die nationalen demokratischen und freiheitlichen Lebensarten gänzlich aufzugeben.

Stabile demokratische Nationalstaaten, werden in der Langfristigkeit und im Segment der Sicherungen für die Bevölkerungen das Fundament einer friedlichen Welt- und jeweiligen individuellen landestypischen Wertordnung bilden können.

Die Grundsätzliche, ideologisch getragene Entscheidung 1950 über die Begründung eines europäischen Zusammenschlusses, geboren aus den schrecklichen Erfahrung aller Beteiligten aus dem 2 Weltkrieg. Niemals mehr, wollte man sich gegenseitig bekriegen. sondern über einen gemeinsamen und friedlichen Handel der einzelnen Länder miteinander und untereinander, in einer freiwilligen Verbundenheit zusammenwachsen, was gleichwohl dann wieder den Schutz aller bedeutete.

Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) hat im westlichen Europa über Jahrzehnte (1957 bis 1993) zu Frieden und Wohlstand beigetragen. Doch die Europäische Union, getragen durch ideologische Haltungen und einem nicht akzeptablen Machtstreben in Kombination mit einer nicht weisen geopolitischen Vorausschau, hat sich im Lauf der Jahre Handlungsmuster und Eigenheiten angeeignet, für die es in den europäischen Verträgen keine Grundlagen gibt.

Die zunehmende Zentralisierung von Hoheitsrechten und die Bestrebungen, einen europäischen Bundesstaat zu schaffen, sind insgesamt Parameter, die als irrational zu deklarieren sind. Die Organe der EU, vor allem der Ministerrat, die EU-Kommission und das Parlament sind unzureichend demokratisch legitimiert. Dieser systembedingte Mangel sowie die „Bürgerferne” der Amtsträger haben das Entstehen eines zentralistisch motivierten Macht- und Verwaltungsapparates über die Maßen begünstigt.

3.02. Die Bündelungen gemeinsamer europäischer Interessen

Eine Bündelung aller Mitgliedsländer in den Bereichen der Außen- und Sicherheitspolitik sehen wir  als eine unabdingbare Notwendigkeit über eine Geschlossenheit aller an, denn dies kann nur im gemeinsamen Interesse der künftig kommenden Aufgabenstellungen sein. Allerdings darf dadurch die Souveränität der jeweiligen National-Staaten nicht beschnitten oder eingeschränkt werden.

Gleichwohl gilt es im jeweiligen Einzelfall und bei Anfragen sogenannter „Risikostaaten“ wie im Falle einer Türkei, sehr intensiv abzuwägen, einem Beitritt aus Vernunft und in Betrachtung einer Langfristigkeit zum Wohle aller bisherigen Mitglieder abzulehnen. Zu unkalkulierbar sind hierbei vorausschauend die unübersehbaren, diktatorischen Machtansprüche eines türkischen Präsidenten.

In der Beziehung zu außereuropäischen Staaten sind die außen- und sicherheitspolitischen Interessen Deutschlands stets zu berücksichtigen.

3.03. Die Volksabstimmungen über den € (Euro)

Wir als LIGA sehen die Europäische Gemeinschaft nachhaltig und speziell über die gemeinsame Währung als gescheitert an!

Gescheitert, da man in den inneren Kreisläufen der EU Führung hoffte, sich über die Währung des gemeinschaftlichen Euro, in der Hauptsache, sehr ungute Abhängigkeitsverhältnisse zu einer zentralistisch besetzten EU und damit Führung zu schaffen. Allerdings wurde der zentrale Ansatz einer durchweg angeratenen Sanierung aller jeweiligen Mitgliedsländer dadurch massiv vernachlässigt.

Wir fordern, das Experiment EURO geordnet zu beenden. Sollte sich der Bundestag dieser Forderung nicht anschließen und unverständlicher Weise dem bereits gescheiterten und massiv überschuldeten Währungsexperiment EURO weiter verfolgen wollen, so muss über den Verbleib Deutschlands im Währungsverbund eine Volksabstimmung durchgeführt werden.

Die heutige EURO Zone war schon immer, und lange vor ihrer politischen Planung in den 1990er Jahren, ein Gebiet mit wirtschaftlichen, währungspolitischen und kulturellen großen Unterschieden. Nach allen Vorzeichen der kulturellen und vor allem wirtschaftlichen Vorzeichen, war es von je her, niemals für eine einheitliche und gemeinsame Währungsunion geeignet. Man hätte über die Freihandelszone der EWG nicht hinausgehen dürfen.

Die Einführung des EURO war von Anfang an ein rein politisch strategisches Projekt in der Wechselseitigkeit der Akteure. Die Einen hofften ihre bereits maroden Staatsbilanzen zu bereinigen und zu sanieren und die andere Seite einer EU Führung sah gerade jedoch hierin die Chance hierüber die Staaten an sich zu binden. So etwas nennt man dann wohl „Zwangs Abhängigkeiten“, was noch niemals und auf keinem Gebiet von langer Dauer währte.

Alle Warnungen von Ökonomen und Historikern wurden seinerzeit ignoriert. Seit 1999 waren die EURO-Wechselkurse der nationalen Währungen im heutigen EURO-Raum festgeschrieben und so kam auch zu faktisch einheitlichen Zinssätzen. Damit waren den Ländern diese zwei marktwirtschaftlich, zentralen Korrektive genommen, die bis 1998 die Unterschiede in der Wirtschaftskraft und den Verschuldungsgraden der EURO-Länder jahrzehntelang erfolgreich ausgeglichen hatten.

Der notwendige Ausgleich von Produktivitätsunterschieden durch nominale Auf- und Abwertungen, wird seitdem durch den EURO verhindert. Die wirtschaftlichen Entwicklungsmöglichkeiten der Eurostaaten werden damit verringert, bis hin bisherige wirtschaftlich benötigte Ausrichtungen eliminiert. Die EURO Zone ist daher seit vielen Jahren vom Durchschnitt des weltweiten Wirtschaftswachstums abgehängt und auf dem Weg, krachend zu kollabieren.

Dem Anspruch von Lissabon nach sollte die EU die „dynamischste und innovativste Wirtschaftszone der Welt” werden. Gleich jedoch, ob über Instrumente wie das EFSF (Europäisches Finanzaufsichtssystem), den ESM (Europäischer Stabilitätsmechanismus), oder die OMT (Geldpolitische „Outright“-Geschäfte), oder die Target- und Bankenunion, man behandelte bisher nur die Symptome, anstatt endlich die Ursachen für die struktur- und kostenbedingte mangelnde Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft und die nicht tragfähigen Verschuldungen vieler Mitgliedsstaaten zu beheben.

Zudem übersieht man den Faktor „Zeit“! Hier spekulierte man bis heute leider immer noch darauf, dass das über die Maßen marode Geldpolitik-Modell über den EURO zu stabilisieren sei. Jedoch zeigen alle Parameter unmissverständlich an, dass gerade der effektivste zeitliche Scheitelpunkt der Umkehr bereits mit nachhaltigen negativen Auswirkungen für alle Beteiligten versäumt wurde.

Die bisherige suprastaatliche EURO Rettungspolitik verletzt zudem schon lange in der Praxis der Staatsanleihenmärkte und permanent das Verbot der Staatsfinanzierung durch die EZB. Ebenso verletzt wird das Verbot der Haftung für Schulden anderer Mitgliedstaaten (Art. 123 und 125 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union). Gemäß Artikel 110 Grundgesetz sowie nach geltender Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Lissabon-Urteil vom 30.06.2009) gehört die Hoheit über Staatsausgaben zum „Kernbestand und unveräußerlichen Teil der staatlichen Souveränität“. EU, EZB und ESM greifen mit ihrer Rettungspolitik unzulässig in diese Souveränitätsrechte ein und verletzen diese.

Doch auf dieser Basis einer massiven Beschneidung der Mitgliedsstatten beigeschlossen, erzielte man ein heute marodes Gesamtkonstrukt, welches bereits als Gebilde sowie in der Vielzahl von Mitgliedsstaaten, nur über einen Ausstieg aus dem EURO, als wirkliche Option, überhaupt überleben kann.

Wir sagen bereits heute voraus, sollte man sich nicht umgehend vom EURO, als der zentralen Währung verabschieden, ein Kollabieren in Wechselwirkung eines nicht umkehrbaren Domino-Effektes voraus. Deshalb unsere klare Position, den EURO umgehend und geordnet abzuschaffen und die Staaten in Ihre eigenen Währungen zurückzuführen.

Eine Bundesregierung, muss das Recht in Anspruch nehmen, die Vereinbarungen über die EURO-Währungsunion zu kündigen und sich dabei auf den Fortfall der Geschäftsgrundlage bzw. Vertragsvereitelung zu berufen. Ein Austritt Deutschlands aus der Währungsunion ist aus nationalem und auch europäischem Interesse zwingend erforderlich.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Maastricht-Urteil (1993) konstatiert, dass einem Ausscheiden Deutschlands keine institutionellen Vorkehrungen entgegenstehen, wenn das Ziel einer Stabilitätsgemeinschaft verfehlt wird. Deutschland wird sehr deutlich machen, dass der Austritt nicht gegen die Partnerländer gerichtet ist, sondern, dass es um die Korrektur der katastrophalen Fehlentwicklung des EURO zum Wohle aller Länder in der EURO-Zone geht.

Generell verlieren dann alle Vereinbarungen, die im Zusammenhang mit der Gemeinschaftswährung EURO stehen, für Deutschland ihre Gültigkeit. Der ESM vergibt sofort keine neuen Kredite mehr, die mit dem deutschen Anteil besichert sind und er wird für Deutschland abgewickelt. Die anderen Rettungsmechanismen laufen für Deutschland aus. Zahlungen in die aktuellen Rettungsinstrumente werden auf die konkret gegebenen Zusagen begrenzt.

3.04. Keine deutsche Haftung für ausländische Banken

Wir wenden uns gegen die fortschreitende europäische Vergemeinschaftung von Haftungsrisiken aus Bankgeschäften. Die „Bankenunion“ ist ebenso wie die Konzentration der Bankenaufsicht bei der EZB ein falscher Schritt in eine gefährliche Haftungs- und Transferunion über die bereits in der Währungsunion bestehenden Haftungsmechanismen hinaus. Es handelt sich hierbei lediglich um ein System der Umverteilungen ohne substanziellen Wert oder Gehalt.

Gerade leistungsfähige Staaten (wie Deutschland) sollen mehr und mehr für die politischen und wirtschaftlichen Verfehlungen und für die von vielen Mitgliedsländern mit eingebrachten immensen Altschulden als „Stabilisator“ aufkommen. Damit können jene Staaten, die bisher schon ihre wirtschafts- und finanzpolitischen Ziele verfehlt haben, mit dieser Politik fortfahren. Gegenseitig setzt man jedoch darauf, dass die nachteiligen Folgen ihrer Politik von der EU-Gemeinschaft insgesamt dann getragen werden.

Doch allem voran getragen von einem Deutschland, das hierdurch in der Mittel- und Langfristanalyse regelrecht ausbluten wird und die Bevölkerung Deutschlands wird hierfür über ihre Vermögen und ihre Arbeitskraft aufzukommen haben. So sind auch bereits die kommunal verankerten Sparkassen, die Genossenschaftsbanken und die private Bankenwirtschaft dieser Umverteilung unterworfen worden. Stichworte hierzu „Bankenunion“ und „europäische Einlagensicherung“.

Unter dem Vorwand Krisen und finanzbedingte Wechselwirkungen abwenden zu wollen, hat man unter dem Dach der EZB bereits eine Aufsicht über alle betroffenen Banken geschaffen. Wir sehen in der Doppelfunktion der intransparenten EZB einen gravierenden Interessenskonflikt. Denn die Bank ist zugleich Gläubigerin und Aufsichtsbehörde der von ihr abhängigen Geschäftsbanken. Wir treten dafür ein, die nationale Souveränität über die Banken- und Finanzdienstleistungen auf den nationaler Ebene wieder herzustellen.

Deshalb verlangt die LIGA, dass die deutschen Banken wie aber auch die Banken der anderen Mitgliedsländer, ihren Haftungsverbund auf die nationale Ebene begrenzen und wie bisher eigene Verbundlösungen schaffen. Diese Forderung nach Beschränkung der Bankenhaftung auf den nationalen Ebenen ist unabdingbar. Gleiches ergibt sich hieraus für die jeweiligen im Land selbst unabhängigen und von außen nicht press- oder erpressbaren nationalen Bankenaufsichten.

Wir als LIGA vertreten die Auffassung, dass die Haftung durch nicht beeinflussbare bankseitige Aktivitäten jedweder Art und Weise, nicht und niemals durch den Steuerzahler faktisch wie juristisch in Ausgleich zu bringen sein dürfen. So sind in diesem Zusammenhang die juristischen Haftungsgrundlagen der verantwortlichen bankseitigen / kreditinstitutionellen Managern und den Aufsichtsrats- Mitgliedern so zu verändern, dass bereits bei Verlusten durch fehlerhafte Entscheidungen oder entsprechender Handlungen und damit zum Ausgleich von Schäden für das Institut, diese in einer Vollhaftung herangezogen werden und dies bis hinein in deren Privatvermögen, ohne Wenn und Aber.

So sind auf der heute noch vorhanden Basis die Salden der nationalen Notenbanken gegenüber der EZB, (Target 2 Salden) einmal im Jahr vollumfänglich auszugleichen. Auch die Kreditvergabe an Staaten ist mit echten und vor allem bewertbaren Sicherheiten aller Art, bis hin zu Bodenschätzen und oder Rechten zu unterlegen. Anleihekäufe ohne Wert dienen lediglich dem jeweiligen Land, um kurzfristig Liquidität zu erhalten. Leider wird dies heute vielfach unter den Staaten auf buchstäblich „heiße Luft“ und ohne Werte gemacht. Dies ist zu untersagen, denn im Grundsatz ist dies heute ein deutliches Anzeichen eines bereits bestehenden staatsinternen Exodus. Hier gilt es dies zu verbieten und gleichwohl die Konsequenzen der kompletten Staatssanierung, welche politisch meist lange schon bekannt, jedoch verdeckt wurde, rigoros anzugehen und durchzuführen.

Pfeil 36 pxl  Programm

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Die politische Bürger Lobby

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