Kapitel 1

Demokratie und Basiswerte

Deutschland steht am Scheideweg und muss nachhaltig reformiert werden, um überhaupt das Wirtschaftswachstum und die damit kausal verbundene soziale Sicherheit der Menschen im Land zu garantieren und zu gewährleisten. Nur hierüber kann der soziale, wirtschaftliche und gesellschaftliche Erfolg gesichert und erfolgreich in die Zukunft geführt werden.

Deutschland zeigt sich heute als ein aufgeblähtes, ineffizientes, dysfunktionales und zudem äußerst kostenintensives, beamtetes Verwaltungsorgan, welches lediglich in sich und mit sich selbst beschäftigt ist. Der Grundsatz der Gewaltenteilung ist nicht mehr klar differenziert und damit auch nicht fach- und sachgerecht ausgeführt und gewährleistet.

Die staatlichen Organe gehören wieder explizit an ihren Kernaufgaben, welche die Grundlagen bilden, erinnert und vor allem dann in den nachhaltigen Ausführungen zu bemessen sein.

Mit den Verträgen von Schengen (1985), Maastricht (1992) und Lissabon (2007), hat sich die unantastbare Volkssouveränität als Fundament unseres Staates unverständlicher Weise verabschiedet.

Den heutigen Souverän stellt schon lange nicht mehr die Bevölkerung dar, sondern die Parteien und ein bis hinein in die untersten Einheiten der Kommunen, überdimensionierter Beamtenstaat und an der Spitze einige wenige, machtmotivierte und positionierte Führungsgruppen.

Diese heutigen Parteien haben die Fehlentwicklungen der letzten Jahrzehnte unabdingbar zu verantworten und durch falsches Handeln diese falschen politischen Signale erst geschaffen. In den letzten Jahren entstand ein gesamtpolitisches Gebilde, welches man als Berufspolitiker mit den Motiven der eigenen Unantastbarkeit und einem in sich geschlossenen Machtstreben für eigene Interessen bezeichnen muss.

Ein politischer Machtapparat, welcher zudem die nationalen Interessen zugunsten einer EU mehr und mehr verschiebt und damit die Interessen der eigenen Bevölkerung und vor allem die Grundpfeiler einer substanziellen Sicherung Deutschlands, massiv gefährdet und schon sehr gefährdet hat. Hierdurch entstand bereits eine nicht mehr tragbare und zudem eine mehr als gefährlich zu betrachtende, politische Abschottung der politischen Institutionen von ihren eigentlichen und real zu verantwortenden Aufgaben, dem Souverän in allen Belangen schützend vorzustehen.

Eine Beendigung dieser, nicht mehr haltbaren, politischen Wege und Grundlagen, obliegt in der Basis dem Souverän in seiner gesamten Vielfalt und auf unserer demokratischen Basis über die Anteilnahme und das Einbringen in die große Interessengemeinschaft des gesamten Landes. Im Ergebnis ein demokratischer Prozess zugunsten der Menschen.

1.01. Die Volksabstimmung

Wir setzen uns dafür ein, hier in Deutschland Volksentscheide in Anlehnung an das Schweizer Vorbild einzuführen. Wir sehen die Zeit als gekommen an, dem Volk das Recht geben, in demokratischer Form über die vom Parlament beschlossenen Gesetze abzustimmen. Dieses Recht würde innerhalb kürzester Zeit, die Bürger politisch aktivieren.

Schon bereits mit dem Wissen um Volksentscheide, würden die anstehenden gesetzlich zu überdenkenden oder zu bestimmenden Regelungen im Interesse des Landes und der Menschen in der Sinnhaftigkeit und vor allem der Notwendigkeit von Grund auf wesentlich sorgfältiger ausgewählt werden. Eine Voraussetzung, um dann in der Folge in den Volksabstimmungen bestehen zu können.

Volksentscheide haben eine große Reichweite und wirken zudem wie ein natürliches Regulat gegen politische Ausuferungen. So ist gerade auch im Segment von Beschlüssen des Parlaments über die eigenen Diäten oder sonstige Mittelzuweisungen, immer eine Überprüf- und Nachprüfbarkeit durch den Bürger gewährleistet. Gerade über Volksentscheide hat die Bürgerschaft hernach die Basis von demokratischen Grundsätzen und entscheidet im zustimmenden oder ablehnenden Entscheid. Im Weiteren ist dadurch richtiger- und wichtiger Weise erst gewährleistet, dass Gesetzesinitiativen durch den Souverän angestoßen und eingebracht werden können.

So können ohne die Zustimmung vom Volk keine grundgesetzlichen Änderungen und keine bedeutsamen völkerrechtlichen Verträge autonom durch das Parlament geändert oder geschlossen werden. Das Volk hat hierüber das Recht, auch initiativ über Änderungen der Verfassung, selbst zu entscheiden und dies dann zu beschließen. Besonders, wenn es um die Weggabe nationaler Souveränität zu Gunsten und in der Zusammenarbeit der heutigen EU und anderer internationaler Organisationen geht.

Das deutsche Volk ist mündig und kann ohne Einschränkungen über jegliche Themen direkt abstimmen. Eine Klarheit und damit ein Regulat, ergeben sich durch die Grundsätze des Völkerrechts.

Die bisherigen Erfahrungen in der Geschichte der Schweiz belegen, dass sich die Bürger gleichwohl gemeinwohlorientierter verhalten als dies gemeinhin die Berufspolitiker tun. Selbst eben auch dann, wenn deren Eigeninteressen damit kollidieren. Macht- und interessengetriebene Entscheidungen sind eher in parlamentarischen Demokratien zu beobachten.

Gerade die Zukunft verlangt von einem intelligenten Deutschland in grundlegenden, gesellschaftlichen Themen und der damit verbundenen politischen Weichenstellungen, klare und fundamentale Entscheidungen zu treffen. Die Verantwortung hierfür kann und darf keine Regierung (parlamentarische Demokratie) alleine ohne eine unmittelbare Befragung der Bürger übernehmen. Die Einführung von Volksabstimmungen nach dem Schweizer Vorbild, ist für die LIGA deshalb ein grunddemokratisches Anliegen.

1.02. Der sanierte Staat

Der demokratische, liberale Staat benötigt um gerade in einer sich schnell wandelnden Zukunft handlungsfähig zu sein und den nationalen wie internationalen Anforderungen gerecht werden zu können, einen schlanken und hochfunktionalen Staatsapparat. Kein aufgeblähtes Verwaltungsmonster. Allerdings ist der Staat heute ein in sich ideologisiertes, aufgeblähtes und insgesamt überzogenes Verwaltungskonstrukt.

Es bedarf einer grundsätzlichen inneren Generalsanierung / Generalverschlankung des gesamten Verwaltungsapparates, beginnend in den Kommunen, über die Landesverwaltungen, bis hin zum Bund und somit der gesamten Regierungssegmente selbst, um die heutigen organisatorischen und strukturellen Defizite, zudem schon viel zu lange mit immensen Kosten unterlegt und zu Lasten der Solidargemeinschaft vorhanden, zu beseitigen. Erst hierüber können und werden die solidarischen, wie aber auch geopolitischen Anforderungen der Zukunft langfristig gewährleistet werden. Als zentrale Ressourcen sind hierbei auszuführen, die Innere und äußere Sicherheit, die Justiz, die Auswärtigen Beziehungen und die Finanzverwaltung.

Eine realistische Politik, muss sich stets der Variabilität ihrer möglichen Ergebnisse bewusst bleiben und dies in allen Verläufen und Beurteilungen, im Heute und gerade in der Vorausschau. Sie muss zudem stets gefestigt und sich darüber bewusst sein, dass Kompetenzen noch weit vor Lobbyismus und damit auch noch weit vor persönlich motivierten Handlungsempfehlungen stehen müssen und dürfen.

Als LIGA setzen wir auf das politische Urteilsvermögen und die Verantwortungsbereitschaft der mündigen Bürgerschaft eines 21. Jahrhunderts. Unser Maßstab setzt dort an, wo sich die Bürgerschaft in der Grundüberzeugung und im Wissen der Verantwortungen, für jeden einzelnen Bürger im Land selbst und damit dem Land selbst gegenüber (Solidarprinzip), einbringt, um hierüber selbst ihr Mitbestimmungs- und Meinungsrecht zu grundlegenden politischen Themen einbringt und darüber auch mitgestaltet.

1.03. Die Gewaltenteilung

Die Bundesrepublik Deutschland ist nach der deutschen Verfassungstradition von 1848, 1871 und 1919 und im Grundgesetz von 1949, als ein demokratisch legitimierter Rechtsstaat mit Gewaltenteilung aufgestellt worden. Die Gewaltenteilung, eine staatstheoretische Grundlage jeder modernen Demokratie, ist jedoch im Laufe der Zeit durch zahlreiche einfachgesetzliche Regelungen in der Funktionalität und damit destabilisierend, erheblich beeinträchtigt worden. Es geht dabei im Kern um die wechselseitige Kontrolle der legislativen, exekutiven und judikativen Funktionen des Staates selbst.

Ziel ist es grundsätzlich, unkontrollierte Ausübung von Staatsgewalt auf allen Ebenen zu verhindern. So sind Minister als Abgeordnete in Parlamenten, welche die Exekutive kontrollieren sollen, zum Beispiel, mit ehemaligen Politikern auf Richterstühlen, kontra dem urdemokratischen Konstruktionsprinzip der Gewaltenteilung nicht vereinbar. Hieraus ergibt sich eine nicht zu wünschende Kollision mit den demokratischen Grundprinzipien. Das gleiche gilt für die parteipolitischen Netzwerke, sofern diese über persönliche Beziehungen der Amts- und Funktionsträger die wechselseitige Machtkontrolle der Gewalten behindern, unterlaufen und oder aushöhlen.

1.04. Die Trennung von Amt und Mandat

Der schwerwiegendste Verstoß gegen die Gewaltenteilung auf Basis fehlender, demokratischer Grundsätze, findet allerdings aktuell dadurch statt, dass die Exekutive (vollziehende Gewalt) als Regierung nicht von der Legislative (gesetzgebende Gewalt, Parlament) personell getrennt ist. Die LIGA steht für eine strikte Einhaltung jedweder Gewaltenteilungen, welche frei von jedweder Einflussnahme Dritter ist. Jeder Beamte muss bei Eintritt in ein deutsches Parlament, dem Prinzip der Gewaltenteilung folgend,  sein Beamtenverhältnis ruhen lassen. Jedoch ausgerechnet bei den Spitzen der Exekutive ist dieses Prinzip ausgesetzt.

Wer Parlamentarier ist, soll in Zukunft nicht mehr Teil der Exekutive sein dürfen und umgekehrt. Parlamentarische Staatssekretäre und Staatsminister sind ersatzlos abzuschaffen. Minister, Kanzler und Ministerpräsidenten, sollen nicht mehr zugleich Parlamentsmitglieder sein. Die Funktionen von „politischen Beamten“ in der Staatsverwaltung sind ebenfalls abzuschaffen, von Ministerialdirektoren und bis hin zu Polizeipräsidenten.

Die Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung haben unabhängig und loyal zu sein. Beamten- und Richterstellen, sind nach der Qualifikation und fachlichen Leistung zu besetzen (Artikel 33 Absatz 2 GG) und nicht nach dem „Parteibuchprinzip“. Dieser erste Verdacht und im Einzelnen leider gängige Praxis, muss beendet werden. Eine Ämterpatronage ist grundsätzlich als verwerflich zu deklarieren und zudem unter Strafe zu stellen, denn es stellt eine unrechtmäßige Bereicherung des Individuums im Auftrag des Souveräns, jedoch einzig für sich selbst dar.

1.05. Die Macht der Parteien beschränken

Parteien sollen am politischen System zum Wohle des Souveräns und in einer Vorausschau für die Bevölkerung und das Land mitwirken (Art. 21 Abs. 1 GG), es aber nicht über interne Absprachen und oder eigendefinierte koalitionäre Mehrheitsbildungen beherrschen und damit im Ergebnis behindern. Leider ist die Realität der letzten Jahre auf den politischen Ebenen doch gerade davon geprägt, dass die zu erwartenden parlamentarisch demokratischen Wurzeln und die damit verbundene Korrektheit, einem politisch instrumentalisierten Meinungsdiktat in allen öffentlichen Diskursen stattfand. Hier gilt es Einhalt zu gebieten, denn nur über die direkten, demokratischen Entscheidungen des Volkes, können die Parteien wieder in das demokratische System integriert werden.

Die Abgeordneten unserer Parlamente, haben ihre Funktion in der Breite als Sachwalter der Bürger / des Souveräns verloren. Ihre Loyalität gilt leider viel zu oft, zuerst der politischen Partei und dann den eigenen Interessen. Die in der Praxis vorhandene unbedingte innere wie äußere Loyalität zur Partei, sichert in der Kooperation zunächst den Mandatsträgerinnen und -trägern ihre eigenen Wahlchancen und damit ihre Wahl. Motiv, ist die Sicherung des eigenen Lebensunterhalts.

Mit diesen strukturellen, hierarchischen, komplexen und durchgängigen Abhängigkeiten innerhalb der Parteien, gehen zwangsläufig die demokratischen, freiheitlichen, dem Bürger und dem Land einzig dienenden, parteilichen Funktionalstellen zu Lasten der Bevölkerungsstrukturen verloren, was in der Konsequenz zur heutigen Entfremdung / Abkopplung / Verdruss des Wählers führte.

1.06. Die Parteienfinanzierung dem Verfassungsrecht anpassen

Die Parteienfinanzierung muss verfassungskonform auf einen angemessenen Umfang begrenzt werden, denn diese ist heute nicht mehr zeitgemäß. Bis 1959 gab es in der Bundesrepublik keine staatliche Finanzierung der Parteien. Ab 1959 wurde das Instrument der sogenannten Wahlkampfkostenerstattung geschaffen. Inzwischen ist durch das Parteiengesetz ein Finanzierungssystem unter dem Begriff der „staatlichen Teilfinanzierung” entstanden. Seither nahm dies in der Entwicklung unseres Erachtens die falschen Wege über eine fragliche Motivlage im parteilichen Bestreben.

Die Parteien haben einen rechtlichen Anspruch auf jährlich wiederkehrende Zahlungen. Diese betrugen im Jahr 2015 ca. 159,2 Millionen EURO. Zusätzlich haben die Abgeordneten der Parlamente Ansprüche auf Mitarbeiterpauschalen, zum Beispiel jeder Bundestagsabgeordnete auf ca. 20.000 EURO pro Monat. In 2015 bedeutet dies allein für den Bundestag jährliche Kosten in Höhe von ca. 172 Millionen für ca. 7.000 Mitarbeiter. Darüber hinaus werden ohne gesetzliche Grundlage den Fraktionen des Bundestages, Finanzmittel für sogenannte wissenschaftliche Beratung zur Verfügung gestellt, hierbei in 2015 in Höhe von ca. 83 Millionen EURO. Ohne direkten Zusammenhang zum Parteiengeschehen gibt es noch die juristische Konstruktion sogenannter parteinaher Stiftungen. Dabei handelt es sich um Vereine, die durch jährliche Direkt-Zuweisungen aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert werden, hierbei im Jahr 2015 in der Grundförderung mit ca. 95 Millionen EURO.

Insgesamt handelt es sich bei dem derzeitigen System der Parteienfinanzierung um ein weitgehend verdecktes Finanzierungssystem. So fließen den Parteien ein Vielfaches der Mittel zu, welche im Parteiengesetz als Höchstbetrag festgelegt sind. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes, sind sowohl die Form dieser Finanzierung, wie auch die Höhe der hier fließenden Zuwendungen, als verfassungswidrig einzustufen. Die verdeckte Parteienfinanzierung ist gänzlich aus dem Ruder gelaufen und macht mittlerweile jährlich ca. 600 Millionen EURO aus.

Die LIGA sieht einen maßgeblichen Ansatz darin, dass die gesamte staatliche Parteienfinanzierung auf neue gesetzliche Grundlagen gestellt wird. Oberster Maßstab für die Neuregelung ist eine transparente und summarisch begrenzte Zuschussfinanzierung und diese ausschließlich an die Parteien nach Maßgabe der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes.

Alle Mittel der Parteienfinanzierung sind entgegen der derzeitigen Praxis, der unbeschränkten Kontrolle der Rechnungshöfe zu unterwerfen. Die Feststellungen des Rechnungshofes sind der Öffentlichkeit zudem transparent zugängig zu machen und einsehbar. Unabdingbar ist auch eine Korruption vermeidende restriktive Neuordnung der Spendenregelungen angebracht. Ferner und zur Vermeidung direkter oder indirekter Lobbyarbeit mit dem Charakter von Abhängigkeiten, von falschen Ausrichtungen und Erwartungen, kommen wir nicht umhin einzufordern, dass den deutschen Parteien die Beteiligung an Unternehmen sowie die Annahme von Firmen-Spenden zu untersagen ist.

1.07. Die freie Listenwahl und das freies Mandat

Die politische Klasse Deutschlands, hat das Wahlrecht und die Wahlverfahren im Laufe der Zeit immer trickreicher ausgenutzt und angepasst, um hierüber den Einfluss des Volkes zu minimieren. Mit der nach dem Grundgesetz und Bundeswahlgesetz deklarierten Personenwahl, ist es nicht mehr weit her. Dem Wähler werden nur noch starre Wahllisten der Parteien zum Ankreuzen vorgelegt. Die Erststimme hat auf die konkrete personelle Besetzung des Parlaments eine nur geringe Auswirkung. In Wahrheit wird über die „sicheren Listenplätze” die Zusammensetzung der Parlamente durch die Parteien maßgeblich im Vorfeld gesteuert.

Die LIGA strebt eine Neugestaltung des gesamten Wahlsystems an, die dem Wähler die Entscheidung über die personelle Zusammensetzung der Parlamente zurückgibt und das „Freie Mandat“ der Abgeordneten stärken soll. Wir treten für die „freie Listenwahl“ bei Landtags- und Bundestagswahlen ein.

1.08. Der überdimensionierte Bundestag

 Wir sehen zudem eine angeratene Notwendigkeit in der deutlichen Verkleinerung des Bundestages und der Länderparlamente. Eine Reduzierung der Zahl von derzeit ca. 2.500 Parlamentariern und der mit dieser einhergehenden Verwaltung, würde zu enormen Kosteneinsparungen und der Erhöhung in der Umsetzung spürbarer Arbeitsqualität führen. Ein Bundestagsabgeordneter vertritt derzeit ca. 128.000 Einwohner. In den USA als Vergleichsgröße beträgt das Verhältnis im Vergleich 1:600.000. Für den Bundestag sehen wir die vom Bund der Steuerzahler vorgeschlagene Zahl von 471 Parlamentariern als maximale Obergrenze für ausreichend an.

Die sich fortsetzende Tendenz zu den Langzeit Berufspolitikern, hat der Monopolisierung und der damit verbundenen Uniformierung im System, einzig der parlamentarischen Demokratie Vorschub geleistet und eine unübersehbare Kluft zwischen dem Volk und der politische Klasse entstehen lassen. Vetternwirtschaft, Filz, korruptionsfördernde Strukturen und ein mehr als fraglicher Lobbyismus sind das heutige Ergebnis.

So wird eine Amtszeitbegrenzung von Mandatsträgern dieser gesellschaftsschädigenden Entwicklung entgegenwirken und das Machtmonopol der Parteien beschneiden. Erst dann können wir über den Wechsel, zeitliche Begrenzung, bestehende demokratische Chancen und damit innovative politische Arbeit wieder vorfinden. Konkret fordern wir eine Amtszeitbegrenzung für Abgeordnete auf höchstens drei Legislaturperioden. Diese Regelung gilt nicht für direkt gewählte Abgeordnete.

1.09. Die Direktwahl des Bundespräsidenten

Derzeit wird der Bundespräsident in der Bundesversammlung vorgeschlagen und gewählt und dies ist in der gesamten Durchführung ein äußerst undemokratischer Ablaufprozess. Die heutige Bundesversammlung besteht zur einen Hälfte aus den Mitgliedern des Bundestages und zur anderen Hälfte aus Mitgliedern, die aus den Parlamenten der Bundesländer nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt und bestimmt wurden. Die Auswahl des Kandidaten findet hinter verschlossenen Türen und in Absprachen der Parteien statt. Auf diesen Grundalgen ist zu keinem Zeitpunkt eine demokratische Wahl auch von überparteilichen Kandidaten möglich. Um die Wahl des Bundespräsidenten transparenter und parteienunabhängiger zu machen, bedarf es einer Änderung des Art. 54 des Grundgesetzes und damit für die Direktwahl durch das Volk.

1.10. Den Lobbyismus eindämmen

Es ist anzuraten, dass Bundestagsabgeordnete ihre volle Arbeitskraft ausschließlich der parlamentarischen Arbeit und damit ihrem gewählten Auftrag widmen. Ein politisches Mandat berechtigt nicht außerhalb der mandatierten Tätigkeit über bezahlte Nebentätigkeiten, durch Vorträge oder anderweitigen direkter oder indirekter Beratungstätigkeiten, innerhalb der Wirtschaftskreisläufe über die Maßen zur Verfügung zu stehen. Der sehr fragliche Lobbyismus, welcher einzig zur Bereicherung einzelner Mandatsträger, je nach populistischem Stand in Brüssel oder in Berlin dient, muss explizit und massiv eingeschränkt oder gar untersagt werden.

Die Nebentätigkeiten der Abgeordneten haben ein für unsere Demokratie bedrohliches Ausmaß in der Höhe der Nebeneinkünfte sowie der dafür erübrigten Zeit von Mandatsträgern angenommen. Der Umfang der Nebentätigkeiten vieler Abgeordneter führt zwangsläufig zu Abstrichen bei ihrer parlamentarischen Aufgabenerledigung, für welche diese einzig in Amt und in Würden sind. So nutzen viele Abgeordnete ihr politisches Mandat, um sich über die Wirtschaft oder deren Verbände gezielt lukrative Nebentätigkeiten und damit Einkünfte zu beschaffen.

In der Abwägung zwischen Tätigkeit und oder einem möglichen Korruptionsansatz, sind die Grenzen hierbei meist sehr schmal und fließend. Insofern ist hierbei Klarheit zu schaffen und die Regelungen der Nebentätigkeiten für Parlamentarier zur Abgeordnetenbestechung, muss deutlich verschärft werden.

Pfeil 36 pxl  Programm

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Die politische Bürger Lobby

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