Der bajuwarisch, politisch psychiatrische Feldversuch

Das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz

Der nun aktuelle bayrische politische Entwurf zum Thema psychisch Kranker (Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz), ist für jedes frei laufende Individuum im Land und damit im System durch das System an „Gefährlichkeit“ nicht mehr zu überbieten.

Nach Willen der bayrischen Politik, soll das neue Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz, auch die Bevölkerung „schützen“. Ist es Hilfe für die Betroffenen und Gleichzeitig aber auch Law and Order Politik gegen die Betroffenen?

Quelle: Siehe hierzu einen kurzen Kommentar der Sendung „Quer“ vom 22.04.2018, BR-Mediathek

Gerade auf diesen Grundlagen, besonders jedoch der insgesamt sehr schwierigen und oftmals der eigentümlich frei interpretierbaren Anfangsverdachte / Zuordenbarkeiten / Krankheitsbilder / in den psychologisch zu bewertenden Segmenten, ist dieses politisch / institutionell angestoßen und verwendet, ein insgesamt sehr gefährliches Instrument.

Zudem dann erst recht, wenn man sich einmal die sogenannten ausgebildeten Fachleute, hier der Psychologen / Psychiater selbst und dann dazu deren „freie und breit gefächerte Interpretationswillkür auf Basis deren eigener Psyche und deren Umfeld Daten“ gerade in der immens breiten Gesamtthematik der Psychologie anschaut.

Ich warne ausdrücklich davor, einen solchen, „in der Tragweite unüberlegten politischen Vorstoß“ in Bayern weiterzuverfolgen!

Denn nach deren gesetzlicher Vorstellungen / Grundlagen, würde dies dann zudem bereits die Türen ab dem Erstverdacht / evtl. über eine „Denunzierung“ oder dem Moment einer „Willkür“ öffnen und damit jeden abstempeln oder im Weiteren wegsperren können. Gleichwohl sieht der Entwurf auch eine mögliche Videoüberwachung und ein Abhören der Telefone vor.

Zumindest könnte jede Person hierdurch zwingend angehalten werden, sich untersuchen oder psychologisch beurteilen zu lassen.

Es findet damit dann auch gleichwohl eine Beweislastumkehr statt und der hier wie oder warum auch immer, als psychisch bedenklich Abgestempelte, muss dann erst einmal beweisen, dass er oder sie eben nicht psychisch erkrankt ist.

Die Fälle haben wir bereits und leider viel zu oft und zu Hauf, gerade über das Thema der psychiatrischen Beurteilungen und Begutachtungen von Menschen.

Gerade in diesem Segment und bis weit zurück in der deutschen Geschichte, kennen wir vor allem auch den Missbrauch über diese Gesamtthematik „Psyche und psychische / psychiatrische Erkrankungen“.

Und dann auch einmal ganz zu schweigen von der Unantastbarkeit der Würde des Menschen nach GG und dem Schutz seiner Persönlichkeit und seiner Rechte, wenn wie im bayrischen Entwurf geplant, eine Speicherung der Patienten Daten zentral (gleich auf welcher realen oder irrealen Basis, welcher dubiosen Beurteilung auch immer) 5 Jahre lang vorgenommen wird.

Ein gefährlicher, institutioneller Freibrief, auch und gerade von und für nicht lautere Agitatoren / Strukturen und Institutionen!

Wer also könnte dies dann verhindern, einen solchen ungehörigen Entwurf der später dann evtl. als Gesetz gegen unliebsame politische / staatliche Gegner / Widersacher des Systems, die politisch und öffentlich nicht gefallen, hierüber „charmant“ und ohne Aufsehen, buchstäblich mundtot zu machen oder diese ein für alle Mal, zu verunglimpfen?

Hat nicht gerade ein Deutschland, gerade mit seiner historischen Vergangenheit und den hieraus bekannten Machenschaften, speziell in diesen psychiatrischen Segmenten noch immer nichts dazugelernt?

Es ist menschlich, wie historisch untragbar, einen solchen gesetzlich angedachten Entwurf, überhaupt im 21 Jahrhundert anzudenken.

Intelligenz und Sozialkompetenz werte Politik, sieht anders aus!

Und so zeigt alleine dieser gefährliche, politisch gedankliche Vorstoß allerdings auch, wie „behandlungsbedürftig“ die Politik und deren Vertreter heute zu sein scheinen!

Wehret den Anfängen!

Herzlichst
Ihr
Thomas H. Stütz

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