Homoehe!

Abstimmung des Bundestags am Freitag, den 30.06.2017

Auf Grundlagen mehrfacher Anfragen bei uns im Hause der Demokratisch Liberale LIGA und damit bei mir als den Vorsitzenden der LIGA, wollen wir zu der für uns völlig infrage zu stellenden, thematischen Abstimmung im Bundestag am vergangenen Freitag, den 30.06.2017, zum Thema der Homoehe, wie folgt offiziell Stellung beziehen.

Nach Art. 6 Abs. 1 unseres Grundgesetzes, steht die Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung und damit ist auch die Ehe ein der alleinigen Verbindung zwischen Mann und Frau vorbehaltenes Momentum. (s. Anlage GG Artikel 6, Absatz 1-5)

Hierzu liegt zudem bereits ein vom Bundesverfassungsgericht entsprechendes Urteil mit den entsprechenden Ausführungen vom 19.06.2012 vor. (siehe Anlage Pressetext des BGH)

Wir gehen derzeit davon aus, dass die aktuell am Freitag im Bundestag beschlossene “ Homoehe“ einen massiven Rechtsbruch nach dem Grundgesetz und damit unserer Verfassung darstellt und in der Konsequenz hieraus unabdingbar der verfassungsrechtliche Klageweg, sollte sich der Bundesrat im Weiteren nicht besinnen, beschritten werden muss.

Mit freundlichen Grüßen

Demokratisch Liberale LIGA
Der Bundesvorstand

Quellen:

 
 
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Die politische Bürger Lobby

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