Kapitel 4

Innere Sicherheit und Justiz

Es ist unseres Erachtens unabdingbar, dem Rechtsstaat Deutschland wieder an Klarheit und damit an Stärke im Inneren zu verschaffen.

Die Bürger benötigen mehr denn je, zur Sicherung ihres gesamten Lebensraumes, zur Sicherung der gesamten soziologischen Prozesse, Rechtssicherheit und klare Linien und damit Schutz. Denn ohne diese Grundlagen werden die Voraussetzung für unsere Freiheit, für Wohlstand und die Demokratie, weiterhin massiv unterlaufen und buchstäblich zum Nachteil und zu Lasten der Bevölkerung entzogen.

Gerade das Kern Thema der inneren Sicherheit, hat in den letzten 3 Jahren im Land selbst  sehr seltsame und nicht mehr vertretbare Auswirkungen an den Tag gefördert, welche in den Bereichen der obersten politischen Hierarchien und der damit verbundenen Führungskompetenzen, als desolat zu bezeichnen sind. Welche zudem niemals in einer Langfristigkeit und auf den Grundlagen einer sich durch außen massiv verändernden und einer an Leib und Leben bereits bedrängten Gesellschaft betrachtet, Rechnung trägt.

So sind im Bereich der inneren Sicherheit, die strukturellen Funktionalstellen, hier allen voran die Polizeikräfte in die Lage zu versetzen, erst einmal selbst in Form von behördlichen Rahmenbedingungen und in Ausübung ihrer Tätigkeiten abgesichert und gedeckt zu sein. Es kann und vor allem darf es nicht angehen, dass unsere Polizeikräfte gerade in deren Funktion und als einzig gesellschaftlich schützendes Moment, ständig und ohne nennenswerten Anlass, sich selbst Angriffen, ob körperlich direkt oder verbaler Natur und dann im Weiteren auch noch bis hinein in die Dienststellen, mit unhaltbaren diffamierenden Vorwürfen und anscheinendem Fehlerhaften ausgesetzt und konfrontiert sind.

Die Polizei ist völlig unterbesetzt und in den Strukturen und unter dem Aspekt gänzlich falscher Sparansätze in den letzten Jahren personell massiv ausgezehrt worden. Reformen zum Abbau von personellen Kräften und dies in einem Übermaß, führten zu den heutigen Ergebnissen. Daher ist es unabdingbar die personellen Stellen in einer hohen 5 stelligen Anzahl aufzustocken (man kann heute von mind. 50.000 Kräften ausgehen)

Im Weiteren müssen die immer noch vorhandenen Missstände unterschiedlicher IT Standards im Bund und in den Ländern abgebaut und eliminiert werden. Bis heute gibt es keine einheitlichen Datenbanken, welche es erlauben würden, auch mit den europäischen Kollegen schnell und effizient auf IT Basis zusammenzuarbeiten. Im Bereich speziell der Fahndung, des Terrorismus ein immenser und sehr gefährlicher Nachteil für alle Staaten im Verbund der Zusammenarbeit. Gleiches gilt über die Bewertung und Aufarbeitung der gesamten Zahlen und weiterer relevanter Daten in den Kriminalitätsstatistiken, was heute nicht möglich ist.

Die innere Sicherheit und damit ein klares, juristisch mit Gesetzen unterlegtes Rechtssystem und Handlungsbefugnissen unterlegt, ist zu schaffen. Leider ist dies heute in der Durchgängigkeit noch nicht der Fall.

Wir fordern an dieser Stelle dann auch, den bisherigen gesetzlichen Freiraum, zugunsten der Täter im Bereich von strafbewertenden Handlungen und Taten, auch Kleinkrimineller einzuschränken, um hierdurch bereits präventiv über die Polizei vor Ort und damit mit einer Signalwirkung versehen und über die nachfolgende Justizarbeit einer Durchgängigkeit in der Behandlung von Straftätern und Kriminellen zu gewährleisten. Die Justiz muss in allen Bereichen schneller und zuverlässiger, doch vor allem durchgängig und geradlinig mit gleichem Maß und auf Augenhöhe arbeiten.

4.01. Die Polizei stärken und die Strafjustiz verbessern

Es kann für uns die LIGA personell wie kriminalistisch betrachtet nicht angehen, dass die Eingriffsmöglichkeiten, Ausführungsmöglichkeiten und Handlungsmöglichkeiten der Polizei insgesamt, massiv eingeschränkt sind und diese dann auch noch selbst die Sorge haben müssen, keine innere Unterstützung real vorzufinden. Dies im jeweiligen Handlungsbedarf und den damit verbundenen täglichen Herausforderungen, erzeugt bei den Sicherheitskräften, den Polizistinnen und Polizisten massive psychologische, wie traumatische Zustände.

Zustände, welche über massive Ängste und latent geschürte Unsicherheiten dazu führen, dass nicht nur die krankheitsbedingten Ausfälle massiv in den letzte Jahren zunahmen, sondern hierüber dann auch die polizeilichen Durchsetzungen am Ort des Geschehens selbst, als unverständlich und damit unverhältnismäßig zu bezeichnen sind. Im Weiteren und bis hin, dass diese keine Rückendeckung von ministerialer Seite eines Ministers des Inneren in Funktion des obersten Dienstherrn erhalten, um ihrer eigentlichen Aufgabe, ob präventiv oder bei direkten Zugriffen und damit gerade auch dann erst innere Sicherheit wirklich gewährleisten können.

Gleichwohl setzen wir uns dafür ein, dass unsere Polizeikräfte viel mehr und deutlich aktiveren Handlungsspielraum in jeder Situation, deren sie in ihren Einsätzen ausgesetzt sind, erhalten.

Ein weiterer Punkt für den wir uns als LIGA explizit einsetzen, ist die bisher sehr mangelhafte Nachbetreuung unserer Polizistinnen und Polizisten nach risikobehafteten Einsätzen und ihrer Arbeit im täglichen Arbeitsumfeld. Gleiches gilt im Übrigen für hier nicht näher zu bezeichnende Angehörige in Spezialeinheiten.

Es ist für uns ein Anliegen dafür einzutreten, dass für die Damen und Herren der Polizei, gleich welchem Dienstgrad, welche ihre Dienste im Auftrag und für ganz Deutschland verrichten dafür einzutreten, dass eine lückenlose sofortige Betreuung nach der Rückkehr von den Einsätzen, in Form ärztlicher wie aber vor allem psychologischer Natur grundsätzlich gewährleistet vorfinden. Gleiches gilt für eine schnelle und auf Amtswegen kurze Zeit, bei einer Verabschiedung aus gesundheitlichen Gründen, mit finanziellen Sicherungen in den Ruhestand versetzt zu werden.

Wir empfinden es als beschämend, das gerade diese vorstehenden Punkte bis heute in unserem Deutschland noch nicht umfasst und zum Wohle dieser Personengruppen der Executive als Standard festgelegt und geregelt sind und dabei vielfach mehr als nur Defizite aufweisen.

Vor dem Hintergrund der soziologischen und damit auch im Speziellen der altersbedingten Verschiebungen bei Kriminellen und deren Handlungen, die steigende Brutalität jugendlicher Krimineller sowie der gravierenden Problematik jugendlicher Intensivtäter, halten wir es für besonders wichtig und zweckmäßig, die bisher unzureichend geahndeten und als Bagatellen behandelten Delikte, wir z. Bsp. Diebstähle, Einbrüche und oder leichte körperliche Angriffe, juristisch und damit strafbewertend massiv anzuheben.

Bei volljährigen Tätern ist grundsätzlich das Erwachsenenstrafrecht und einheitlich anzuwenden und das Strafmündigkeitsalter auf das zwölfte Lebensjahre abzusenken.

Der Staat muss durch die klar verifizierte und konsequente Bestrafung bereits bei leichten Delikten eindeutige Signale der Warnung und Prävention aussenden. Denn nur in der Durchgängigkeit von einer klar handelnden Executive und juristischen Bewertungs- und Durchführungsgrundsätzen, wird es gelingen, die heute viel zu hohen Kriminalfälle, die innere Sicherheit und auch damit den verloren gegangenen Respekt bei den Tätern wiederherstellen.

Eine strafbewertende Milderung, vorgeschoben durch psychologische oder soziologische Rahmendaten, findet keine Anwendung mehr. Wir sind zudem der Auffassung, dass Untersuchungshaft schon dann möglich ist, wenn der dringende Tatverdacht eines Verbrechens im Sinne des § 12 Abs. 1 StGB besteht.

Die Strafjustiz hat derzeit mit einer Strafprozessordnung zu arbeiten, die noch aus dem 19. Jahrhundert stammt und keineswegs an die heutigen, realen Verhältnisse angepasst wurde. So sind die Verfahren durch geeignete Verfahrensmaßnahmen und auf kurzen Wegen evtl. auch im Zuge der US Modelle von Schnellgerichten zu beschleunigen. Selbstverständlich sind die verfassungsrechtlichen Anforderungen an ein faires Verfahren zu wahren.

Die Möglichkeiten des Strafbefehlsverfahrens sind ebenso, wie die des beschleunigten Strafverfahren zu verbessern. Das Rechtsmittelsystem ist so zu gestalten, dass zügigere Entscheidungen abschließend möglich sind und in diesem Zusammenhang dann auch insbesondere Urteilsaufhebungen und Zurückweisungen zur Neuverhandlung abgeschafft werden.

4.02. Die weisungsfreien Staatsanwälte, unabhängige Richter / Rechnungshöfe

Wir die LIGA wollen gewährleistet wissen, dass entgegen dem heutigen System, jeweils bisher im Bereichen der Exekutive, wie aber auch im Bereich der Judikative auf Basis der heutigen Grundlagen, dass ein unabhängiges, nicht von den politischen Parteien über die jeweiligen vorstehenden Minister zu beeinflussendes im Land zu gewährleisten. Dies impliziert, dass die Parteien grundsätzlich keine Einflussnahme mehr bei den Ernennungen auch von Richtern und Staatsanwälten nehmen können.

Eine grundsätzliche Unabhängigkeit der dritten Gewalt, hier der Justiz, muss durch eine Selbstverwaltung und damit verbunden einer Autonomie ausgebaut werden, wie es in vielen anderen europäischen Ländern bereits üblich ist. Wir unterstützen daher sehr gerne den Modellvorschlag des Deutschen Richterbundes, einen Justizwahlausschuss und einen Justizverwaltungsrat einzurichten. So sind damit auch in der Folge insbesondere die Verfassungsgerichte und Rechnungshöfe vor parteipolitischen Einwirkungen zu schützen.

4.03. Die Angriffe auf Amtspersonen härter bestrafen

Der nicht mehr zu tolerierende, soziologische Veränderungsprozess, im Übrigen ein Resultat vieler politisch falscher Prozesse und Entscheidungen, der heute nachweislichen, übermäßig hohen Aggressivität gegen Amtspersonen im weiteren Sinne (Polizeibeamte, Feuerwehrangehörige und sonstige Rettungskräfte) ist zu keinem Zeitpunkt und niemals mehr zu akzeptieren.

Tätliche Angriffe jedweder Art und Weise auf diese Personenkreise sind zu keinem Zeitpunkt entschuldbar und mit einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten zu ahnden.

Hierzu sehen wir auch einen neuen Straftatbestand als erforderlich an, der Polizisten auch dann vor Angriffen besonders schützt, wenn diese Angriffe anlassbezogen erfolgen. Gerade auch dieser Punkt wird in der Folge sicher auch helfen, die immer wieder gerne verschwiegene Problematik zu minimieren.

Auch hier gilt dann die bereits vorstehend benannte lückenlose Nachbetreuung der Polizistinnen und Polizisten zu gewährleisten, welche nicht selten genug und nach derartigen Attacken, traumatische Folgen zu bewältigen haben.

4.04. Der Opferschutz vor einem Täterschutz

Bedauerlicher Weise werden durch eine Vielzahl von zu lascher Handhaben im Umgang und in der Beurteilung von Tätern, immer mehr gesellschaftliche, sehr ungute Rahmendaten und hierüber soziologische Veränderungsprozesse geschaffen. Es ist daher unabdingbar den Opferschutz sachorientiert wesentlich zu verbessern.

Wie bereits vorstehend gefordert, kann es nicht angehen, dass Umstände bei Tätern, wie im Fall von nicht Therapierbarkeit,  Alkohol- und Drogenabhängigkeiten, sowie psychisch kranker Täter von denen erhebliche Gefahren für die Allgemeinheit ausgehen, in psychiatrischen Krankenhäusern verwahrt werden. Diese sind einzig und direkt in der Sicherungsverwahrung unterzubringen.

So sind Haftlockerungen und Urlaube im Strafvollzug nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Staatsanwaltschaft möglich.

Der erhebliche Anteil von Ausländern gerade im Bereich der Gewaltszene- und Drogenkriminalität begegnet derzeit Deutschland nur mit halbherzigen Maßnahmen. Insbesondere können sich ausländische Kriminelle sehr häufig auf Abschiebungshindernisse berufen und sind auf diese Weise vor Abschiebung sichern. Die Ausweisungsvoraussetzungen sind herabzusetzen und das Ausweisungsverfahren ist zu straffen, indem die Strafgerichte die Ausweisung von Kriminellen schon zugleich mit dem Strafurteil aussprechen. Ferner sind gesetzliche Abschiebungshindernisse zu beseitigen. Außerdem sind durch Vereinbarung mit ausländischen Staaten Aufnahmekapazitäten für sonst nicht abschiebbare Personen außerhalb Deutschlands zu schaffen, ggf. muss für gefährliche Kriminelle, Sicherungshaft verhängt werden können.

Wir fordern, die Einbürgerung Krimineller zuverlässig und grundsätzlich zu verhindern. Den Anspruch auf Einbürgerung grundsätzlich abzuschaffen und den früheren Status Quo des Abstammungsprinzips (galt bis 2000) wieder einzuführen. Gleichzeitig plädieren wir dafür, dass bei bereits minderen Tatbeständen im Rahmen geltenden Rechts, der sofortige Verlust der Staatsbürgerschaft, sofern vorhanden, zu regeln ist.

4.05. Im Waffenrecht keine Verschärfung

Ein liberaler Rechtsstaat muss seinen Bürgern vertrauen. Er muss es nicht nur ertragen können, dass Bürger legal Waffen erwerben und besitzen, sondern muss die Handlungsfreiheit seiner Bürger bewahren und freiheitsbeschränkende Eingriffe minimieren.

Die LIGA widerspricht jeder Einschränkung von Bürgerrechten gerade auch durch ein Verschärfen des Waffenrechts. Denn die Kriminalisierung von Waffenbesitz, schreckt Täter grundsätzlich nicht ab, sondern macht gerade die Opfer wehrloser. Eine Verschärfung des Waffenrechts wird auch niemals verhindern, dass Terroristen und andere Verbrecher, illegal Waffen erwerben, mit ihnen handeln und sie benutzen.

So ist ein strengeres Waffenrecht ein weiterer falscher, ja gefährlicher Schritt mit einer zudem völlig falschen öffentlichen Signalwirkung. Hierdurch findet eine unverhältnismäßige Kriminalisierung unbescholtener Bürger statt und eröffnet den Weg in die völlig falsche Ausrichtung eines umfassenden Überwachungs- und Bevormundungsstaates. Eine falsche Signalwirkung zudem und gerade auch speziell auf kriminelle Elemente über deren psychosozialen Rahmendaten.

4.06. Keinen Datenschutz für Täter

In unserem Staat gelten wertvolle Errungenschaften informelle Selbstbestimmung oder auch wie der Datenschutz und es ist gut so. 

Gleichwohl allerdings, ist mehr denn je zu überprüfen, ob die Rechte und vor allem die Sicherheit der Bürger sowie von Wirtschaft und Industrie vor Spionage bei dieser Frage angemessen berücksichtigt werden. Denn das Recht des Bürgers auf Sicherheit und den Schutz seiner privaten Sphäre ist grundsätzlich höher zu bewerten, als das eines Straftäters und dessen informelle Rechte von Datenschutz. Bei Begehung einer Straftat, kann es nicht angehen, dass ein Täter, sich über ein veraltetes Rechtssystem dann auch noch selbst schützend, einer angemessenen Strafhöhe und Strafverfolgung entziehen oder sich darauf berufen kann.

Es kann und muss in einem funktionalen und geltenden Rechtsstaat oberstes Ziel sein, die Lebensbedingungen für die Mehrheit der Bürger zu gewährleisten und auf der Basis heute zu verbessern. In der Vergangenheit hat ein ideologisch motiviertes übertriebenes Maß an Datenschutzmaßnahmen die Sicherheitsbehörden gelähmt und unverhältnismäßig bürokratisiert, ja regelrecht an der strafbewertenden Verfolgung gehindert. Die Folge ist doch damit eine nicht akzeptable, mangelnde Sicherheit für rechtschaffene Bürger und Datenschutz für die Täter. Die Grundsätze des Zeugnisverweigerungsrechtes aus beruflichen und persönlichen Gründen bleiben unberührt.

4.07. Die organisierte Kriminalität nachhaltig bekämpfen

Die organisierte Kriminalität (OK) muss nachhaltiger bekämpft werden. Dazu gehört, Gewinne aus Straftaten besser abzuschöpfen und folgerichtig die bereits bestehenden rechtlichen Instrumente des Verfalls und der Einziehung besser zu nutzen. Die Mehrzahl der Täter im Bereich der organisierten Kriminalität sind Ausländer. Sie auszuweisen, muss vereinfacht werden. Deshalb ist für diesen Personenkreis bei dem Verdacht einer organisierten Kriminalität anzugehören, als Ausweisungsgrund einzuführen.

4.08. Die Zivil- und Fachgerichte sind ein Standortfaktor

Eine leistungsfähige Justiz im Zivil- und Arbeitsrecht, wie auch sonst in der Fachgerichtsbarkeit (z.B. Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit) stellt einen wichtigen Standortvorteil für die Entscheidungen der Privatwirtschaft dar. Zügig und effizient hergestellte Rechtssicherheit macht Deutschland als Wirtschaftsstandort attraktiver. Bessere personelle wie sachliche Ausstattung der Gerichte sind hierfür unverzichtbar und daher zu stärken. Wir fordern, das Rückwirkungsverbot einzuhalten und wir wenden uns konsequent und grundsätzlich gegen jegliche echte und unechte Rückwirkung.

4.09. Die Deutsche Grenzen schützen

Vorausschauend analysiert und betrachtet ist der Schutz der europäischen Außengrenzen nicht ansatzweise ausreichend und dies erfordert den sofortigen Aufbau eines flächendeckenden deutschen Grenzschutzes unter dem Dach der Bundespolizei. Deutschlands Außengrenzen sind wieder in Form von betriebsbereiten und besetzten Grenzübergangsstellen einzurichten resp. vorzuhalten.

Zum Schutz der grünen Grenze sollen nach österreichischem Vorbild Bundeswehrangehörige herangezogen werden können. Eine Sicherung der Landesgrenzen ist je nach Gefahrenmomenten mit entsprechenden Mitteln und umfassend zu gewährleisten.

Pfeil 36 pxl  Programm

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Die politische Bürger Lobby

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