Kapitel 2

Der Staat und das Beamtentum

„Beamtentum, oder die nicht mehr zeitgemäße Ungleichheit  in der solidarischen Gemeinschaft“

Bedauerlicher Weise und gerade im Bereich der sozialen, solidarischen Grundlagen im Land, welche unabdingbar eine notwendige Reform erfahren muss, sticht immer wieder die Gruppe der Beamten und deren damit verbundenen Sonderprivilegien heraus. Zudem erzeugt diese Gruppe immense Kosten für die Gemeinschaft und im Weiteren fehlen die Einnahmen aus diesem Segment insgesamt in den sozialen Kassen und damit der gesamten Solidargemeinschaft.

Deshalb plädieren wir dafür, dass die Personen mit Beamtenstatus in 2 Schritten über die kommenden Jahre, stringent den Regularien und Grundlagen eines jeden Arbeitnehmers nach dem Arbeitsplatzschutzgesetz umgestellt und angepasst werden.

Im ersten Schritt, sind die heutigen beamteten Personen der Sozialversicherung und hier der Rentenversicherung und der Krankenversicherung, ohne Beihilfe und ohne die bisherige Lohnfortzahlung für 12 Monate in voller Höhe der Bezüge, zuzuführen. Dies bedeutet, dass sich die Beamten gleichwohl in den Krankenkassen und oder Ersatzkassen, wie alle anderen Menschen im Land zu versichern und Beiträge zu entrichten haben. Eine Beihilfe entfällt dadurch gänzlich.

Gleichwohl werden die Rentenleistungen der Beamten den Leistungen, den sonstigen Arbeitnehmer im Land und damit der jetzigen gesetzlichen Rentenversicherung angeglichen. Bereits in 1990 wurden die klassischen Arbeitnehmer aus der damaligen Reichsversicherungsordnung (RVO) entlassen. Jedoch besteht diese im Inhalt immer noch für die Beamten. Auch hier gehören insgesamt Veränderungen durchgeführt.

Im Zuge der Gleichbehandlungsgrundsätze in der Solidargemeinschaft ist dies schon längst überfällig und in einem innovativen und modernen Staat im 21. Jahrhundert, ist das Relikt der sogenannten Beamten mit Sonderregelungen, die weit über die Leistungen eines jeden Normalbürgers hinausgehen, unstatthaft und zu beseitigen.

Im zweiten Schritt plädieren wir dafür, die bisherigen gesamten Strukturen des deutschen Beamtentums, beginnend in den kommunalen Ebenen, bis hinein in den Bundestag, neu zu überdenken und zu reformieren.

Sicher wäre ein anzudenkender Ansatz dahingehend, dass eine Vielzahl der bisherigen Beamten in ihrem Status, den Arbeitnehmern nach dem Arbeitsplatzschutzgesetz gleichgestellt werden. Lediglich Führungspositionen, beginnend in den Kommunen mit den Bürgermeistern, den Oberbürgermeistern, den Landräten, den Landtagsabgeordneten sowie den Bundestagsabgeordneten verbleibt ein Sonderstatus „Beamter“ erhalten und damit dann auch die bisherigen Regelungen in der Dotierung. Allerdings werden die monatlich geldwerten Bezüge dieser verbleibenden Beamten dann auch den Abgabenordnungen zur Sozialversicherung (KV – RV- Pflege) zugeführt.

Allen anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ihren Positionen und Tätigkeitsbeschreibungen und in den bisherigen Ämtern und Ressourcen sind deren heutigen Verträge umzuwandeln und damit einem regulären Arbeitsverhältnis als Angestellte nach dem Arbeitsplatzschutzgesetz zu überstellen.

Wir, die LIGA, wissen natürlich, dass dieser Ansatz sicher gerade bei der hier angesprochenen Gruppe der Beamten in der Gesamtheit nicht gefallen wird, doch Hand aufs Herz, Gleichbehandlung und Solidarität fangen genau hier in der Gesellschaft, am Arbeitsmarkt und in den Sozialkassen an.

Bei den zu entrichtenden Beiträge in die Sozialkasse und bei den Leistungen aus der Krankenversicherung, sowie der bisher ungerechten langen Zeiten der Lohnfortzahlung in voller Höhe der Bezüge bei Beamten, ist gegenüber jedem Arbeitnehmer in der Gesamtheit keinerlei Gleichbehandlungsgrundsatz erfüllt.

Gleichwohl damit verbunden, wird hierdurch der Wettbewerb auf einem erweiterten Arbeitsmarkt endlich auch mit fairen Grundlagen ausgeschrieben und dann nach den im HR (Human Ressource) Management üblichen, zu prüfenden jeweiligen Anforderungen besetzt.

Viel zu lange war die bisherige vorhandene Spaltung innerhalb der Gesellschaft in diesem Themenbereich vorhanden, welche als untragbar zu bezeichnen ist. Zudem werden hierdurch den bisher, bis in die kleinsten Einheiten stattgefundenen Postenverteilungen in den Ämtern, Einhalt geboten. Denn es liegt sodann ein offener und fairer Wettbewerb mit klaren Regelungen und Ausschreibungen am Arbeitsmarkt und damit für alle Arbeitsnehmer vor.

2.01. Die Parlamentarier und ihre privaten Renten

Ein wesentliches Moment einer notwendigen Reformierung sehen wir bei der Altersversorgung der Bundestagsabgeordneten. Sie haben sich ein Pensionssystem geschaffen, das keine eigenen Beitragsleistungen vorsieht. Nach einem halben Arbeitsleben (27 Jahre) haben die Parlamentarier bereits den Maximalanspruch von derzeit ca. 6.130 EURO erreicht. Im Vergleich hierzu, erhält ein Arbeitnehmer mittleren Einkommens nach 43 Berufsjahren und jahrelanger Rentenbeitragszahlungen gerade einmal eine Bruttomonatsrente von unter 1.200 EURO.

Wir, verweisen bereits heute darauf, die Altersbezüge für die Parlamentarier und deren heutiges Versorgungsmodell grundlegend abzuschaffen und zu reformieren. Dies bedeutet dann zudem auch, dass die Parlamentarier ihre Bezüge gesamtheitlich der Abgabenordnung und der jeweiligen Sozialversicherungsätze zu unterwerfen sind. (Sozialversicherungspflicht)

2.02. Die Steuerverschwendung im Amt

Bisher bleibt die gemeinwohlschädigende Steuerverschwendung straffrei und hier traute sich bisher niemand thematisch daran. Skandalöse Baukostenüberschreitungen, unsinnige Beschaffungsmaßnahmen und verschwenderische Prestige Projekte von Amtsträgern und Behördenleitern blieben aufgrund der gegenwärtigen Rechtslage weitestgehend straffrei. Wir fordern deshalb ein, dass bereits bei den Tatbeständen der groben Fahrlässigkeit und bei Vorsatz ein neuer Straftatbestand der „Verschwendung im Amt“ eingeführt wird. Diese Regelungen sollen den Souverän, als die demokratische Basis, in einer breiten Form gegenüber der heute vorhandenen parlamentarischen Willkür und der Unantastbarkeit von Mandatsträgern schützen.

Pfeil 36 pxl  Programm

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Die politische Bürger Lobby

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